Jachthaven Echtenerbrug B.V.

Familiebedrijf sinds 1960 en tot en met 2022 een onderdeel van Jachtwerf de Merenpoort bv


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Campingplatz Jachthaven Echtenerbrug bv

 

für Verträge über Campingstandplätze,
im Folgenden BEDINGUNGEN FÜR CAMPINGSTANDPLÄTZE genannt


 

 

Artikel 1: GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFLICHKEITEN
1.1. Die vorliegenden Bedingungen finden auf alle Angebote, Kostenvoranschläge, Mietverträge und mit den Campingstandplätzen in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für die Aufstellung eines Campingmittels Anwendung.
1.2 Unter Campingmittel wird ein Zelt, Faltcampingwagen, Wohnmobil, Wohnwagen, Mobilheim, Chalet und ähnliches verstanden.
1.3 Unter Campingstandplatz wird die Verfügbarstellung eines Teiles eines Geländes oder überdachten Platzes, auf oder in dem ein Campingmittel oder ähnliches aufgestellt werden kann, gegen Bezahlung verstanden. Dieser Platz darf ausschließlich zu Freizeitzwecken genutzt werden.
1.4 Unter Vertragsjahr wird ein Zeitraum von einem Jahr verstanden, der am ersten April beginnt.
1.5 Unter Vermieter wird derjenige Unternehmer verstanden, der den Campingstandplatz zur Verfügung stellt und/oder der mit dem Mieter einen Vertrag über die Aufstellung eines Campingmittels abgeschlossen hat.
1.6 Unter Mieter wird diejenige Person verstanden, die mit dem Vermieter einen Vertrag über die Aufstellung eines Campingmittels abgeschlossen hat und/oder die den zur Verfügung gestellten Platz oder Standplatz nutzt.

Artikel 2: ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS
2.1 Der Mieter verpflichtet sich, eine Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung für das Campingmittel abzuschließen und dem Vermieter auf einfache Anfrage eine Kopie von der/den entsprechenden Police/n, Policebedingungen und dem Zahlungsnachweis für die angefallene/n Prämie/n vorzulegen.
2.2 Es ist dem Mieter ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet, Wartungsarbeiten oder andere Arbeiten an dem Campingmittel und dem Campingstandplatz vorzunehmen.
2.3 Der Mieter ist nicht befugt, den Campingstandplatz und/oder das Campingmittel ohne vorherige Zustimmung des Vermieters unterzuvermieten oder zu verleihen. Eine solche Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft und mit Kosten verbunden sein.
2.4 Der Mieter hat sich an die Anweisungen des Vermieters, darunter die Anweisungen in der Campingplatzordnung, zu halten.

Artikel 3: HAFTUNG
3.1 Der Vermieter haftet nicht für etwaige Schäden des Mieters mit Ausnahme von Schäden, die auf grobes Verschulden oder vorsätzliches Handeln des Vermieters oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
3.2 Der Mieter schützt den Vermieter vor Ansprüchen Dritter, einschließlich Ansprüchen seitens des Staates, die sich auf vom Mieter während der Vertragsdauer verursachte Umweltverschmutzungen und/oder Verunreinigungen beziehen. Der Vermieter hat das Recht, etwaige hiermit einhergehende Reinigungskosten, Strafen und dergleichen gegenüber dem Mieter geItend zu machen.
3.3 Bei einer Umstellung des Campingmittels durch den Vermieter gilt die Zustimmung des Mieters hierfür gegenüber dem Vermieter (auch im Namen des Eigentümers, falls der Mieter nicht der Eigentümer des Campingmittels ist) als ausdrücklich erteilt und erfolgt die Umstellung auf Risiko des Mieters/Eigentümers.

Artikel 4: WARTUNG, BEBAUUNG UND BEPFLANZUNG
4.1 Der Mieter hat für den ordnungsgemäßen Wartungszustand des Campingmittels und die Erfüllung aller Umwelt- und Sicherheitsvorschriften seitens der Regierung oder des Vermieters Sorge zu tragen.
4.2 Es ist dem Mieter, den Mietmietern und/oder Dritten nicht gestattet, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen oder Sträucher zu beschneiden, Antennen aufzustellen, Umzäunungen oder Gräben anzulegen, Bauten (Abstellschuppen, Wintergärten oder Veranden) aufzustellen, Fliesen oder (Zier-)Kies zu verlegen oder andere Einrichtungen (dauerhaft) aufzustellen oder Änderungen hieran vorzunehmen.
4.3 Die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten ist nur im Zeitraum vom 1. April bis 1. Mai sowie vom 1. September bis 1. Oktober gestattet, jedoch nie an Sonn- und Feiertagen.

Artikel 5: VERTRAGSDAUER
5.1 Der Vertrag wird für die restliche Dauer eines Vertragsjahres und das darauffolgende Vertragsjahr geschlossen. Der Vertrag wird nach Ablauf automatisch um jeweils ein weiteres Vertragsjahr zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bedingungen verlängert.
5.2 Wenn der Mieter nach Erhalt einer Mahnung per Einschreiben versäumt, a) die Miete oder Abstellkosten an den Vermieter zu zahlen und/oder b) das Campingmittel vom (Camping-)Gelände des Vermieters zu entfernen, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Campingmittel über ein gerichtliches Verfahren zu verkaufen / verkaufen zu lassen. Alle Forderungen gegenüber dem Mieter – einschließlich der mit dem Verkauf und der eventuellen Entfernung/ dem eventuellen Abtransport des Campingmittels einhergehenden Kosten – können aus dem Verkauferlös beglichen werden.

Artikel 6: BEENDUNG
6.1 Der Vermieter kann den Vertrag spätestens fünf Monate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres schriftlich oder via E-Mail kündigen. Nach Beendung des Vertrags darf der Campingstandplatz nicht mehr genutzt werden. Das Campingmittel muss dann entfernt werden.
6.2 Der Vermieter kann den Vertrag aufgrund einer Nichterfüllung und/oder einer unrechtmäßigen Tat vonseiten des Mieters mit sofortiger Wirkung beenden. Eine solche vorzeitige Beendung berechtigt nicht zur Minderung der Jahresgebühren.
6.3 Der Mieter kann den Vertrag spätestens fünf Monate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres schriftlich kündigen.
6.4 Der Vertrag endet automatisch bei Verkauf des Campingmittels und/oder bei Tod des Mieters.
6.5 Die Räumung des Platzes ist in Artikel 7 und den Mietervertrag geregelt.

Artikel 7: RÄUMUNG
7.1 Der Mieter verpflichtet sich, den Campingstandplatz bei Beendung des Vertrags in vollständig geräumtem, aufgeräumten und geebneten Zustand zu hinterlassen.
7.2 Bei allen anderen Beendungen des Vertrags muss die Räumung spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres abgeschlossen sein.

Artikel 8: BEZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Mietpreis bzw. jeder andere Betrag per Vorkasse zu bezahlen. Die 1. Hälfte ist vor dem 1. Januar und die 2. Hälfte vor dem 1. April jedes Vertragsjahres zahlbar.
8.2 Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen zahlbar. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind vom Mieter Verzugszinsen ab dem Fälligkeitstag zu entrichten. Die Zinsen entsprechen den gesetzlich festgelegten Verzugszinsen und belaufen sich auf mindestens 10 % im Jahr. Bei der Berechnung der Zinsen gilt ein Teil eines Monats als vollständiger Monat.
8.3 Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung kommt der Mieter für alle außergerichtlichen Kosten des Vermieters auf. Diese belaufen sich auf mindestens 15 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch auf € 75,-.
8.4 Der Mieter hat nicht das Recht, seine Forderungen mit den Forderungen des Vermieters zu verrechnen, es sei denn, dass der Vermieter Konkurs oder eine gerichtliche Schuldenbereinigung beantragt hat.

Artikel 9: ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
9.1 Der Vermieter hat das Recht auf Zurückbehaltung. Kommt der Mieter irgendeiner Verpflichtung nicht nach, hat der Vermieter das Recht, das Campingmittel des Mieters bis zu dem Moment zurückzubehalten, zu dem der Vermieter alle seine Verpflichtungen erfüllt hat.
9.2 Kommt der Mieter nicht innerhalb eines halben Jahres, nachdem der Vermieter sein Recht auf Zurückbehaltung geltend gemacht hat, allen seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nach, gilt Artikel 5.2 der vorliegenden Bedingungen.

Artikel 10: RECHTSWAHL UND WAHL DES GERICHTSSTANDES
10.1 Es gilt niederländisches Recht.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige niederländische Zivilgericht am Niederlassungsort des Vermieters, es sei denn, dass dies den Eingriffsnormen widerspricht. Der Vermieter darf von dieser Befugnisregelung abweichen und die gesetzlichen Befugnisregelungen anwenden.

Artikel 11: ANWENDBARKEIT
Diese Bedingungen können aus der niederländischen Sprache in eine andere Sprache übersetzt sein. Bei etwaigen, auf diese Übersetzung zurückzuführenden Abweichungen zwischen den Texten ist der niederländische Text ausschlaggebend.


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